nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 10 SKleistMG (Brandenburg) — Vorstand

Gesetz über die Errichtung der Stiftung „Kleist-Museum“  
Landesrecht Brandenburg  
Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Der Vorstand besteht aus der geschäftsführenden Direktorin oder dem geschäftsführenden Direktor des Museums. Diese oder dieser leitet das Museum. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung nach Maßgabe der Stiftungssatzung und legt seine Stellvertretung fest. Der Vorstand ist insbesondere zuständig für

die Aufstellung des Haushaltsplanes und der Finanzplanung,

die Aufstellung des Jahresabschlusses einschließlich einer Vermögensübersicht,

die Vorbereitung der Sitzungen und Beschlussfassungen des Stiftungsrates und seiner Beratungsgremien sowie für die Durchführung der Beschlüsse des Stiftungsrates,

die Aufstellung eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks für das Geschäftsjahr.

(2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

(3) Das Personal der Stiftung wird vom Vorstand angestellt und entlassen; § 8 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 4 Nummer 1 bleibt unberührt.

(4) Das Nähere regelt die Stiftungssatzung.

Einzelnorm

---

Zitiervorschlag: § 10 SKleistMG (Brandenburg)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Brandenburg, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 30.07.2026.

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SKleistMG/10?asof=2026-07-30

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
