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§ 8 SKV-MV — Listen für Meldungen und Bescheinigungen

Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ausbildungsstätten und die Krankenkassen können vereinbaren, daß Meldungen und Bescheinigungen nach den §§ 6 und 7 auf Listen erfolgen.