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§ 2 SKV-MV — Versicherungsbescheinigung

Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Jeder Studienbewerber hat der Hochschule zur Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 einzureichen. In der Versicherungsbescheinigung ist anzugeben, ob der Student versichert oder versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.