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Art 1 SISIIG — Anwendung der Bestimmungen des Beschlusses des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II)

SIS-II-Gesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 28.12.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Bestimmungen des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. EU Nr. L 205 S. 63) sind anwendbar.