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§ 13 SINTEG-V — Bericht

SINTEG-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.07.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Bundesregierung legt einen Bericht zu den gewonnenen Erfahrungen, den wirtschaftlichen Auswirkungen sowie zu daraus abgeleiteten rechtlichen oder regulatorischen Fragestellungen vor. Der Bericht wird auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht.