nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 SHStatG

Gesetz über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft.