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§ 65 SGleiG 2024 — Verschwiegenheitspflicht

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

Stand: 25.01.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gleichstellungsvertrauensfrau und ihr Personal sind entsprechend § 44 zur Verschwiegenheit verpflichtet.