nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 41 SGleiG 2024 — Umbenennung einer Dienststelle

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

Stand: 25.01.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei Umbenennung einer Dienststelle bleiben die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen im Amt.