nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 17 SGleiG 2024 — Erstattung von Kosten für die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz  
Historische Fassung: Stand 25.01.2024 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Kosten für die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen können auf Antrag im Einzelfall erstattet werden, wenn

- 1. sie zusätzlich anfallen,

- 2. sie unabdingbar sind und

- 3. eine Erstattung nach anderen Rechtsgrundlagen nicht möglich ist.

(2) Die Erstattung ist für die Dauer folgender Maßnahmen möglich:

- 1. Teilnahme an dienstlich veranlassten Aus-, Fort- oder Weiterbildungen außerhalb des regelmäßigen Dienstorts,

- 2. sonstige dienstlich bedingte Abwesenheiten vom regelmäßigen Dienstort,

- 3. Ableistung von genehmigter oder befohlener Mehrarbeit oder Schichtdienst am regelmäßigen Dienstort zur Bewältigung von Krisenlagen. Die Mehrarbeit oder der Schichtdienst dürfen nicht zur regelmäßigen täglichen Arbeitszeit gehören.

(3) Krisenlagen nach Absatz 2 Nummer 3 sind insbesondere

- 1. Amtshilfemaßnahmen einschließlich der Unterstützungsleistungen in Katastrophenfällen,

- 2. Maßnahmen zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft,

- 3. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr,

- 4. Maßnahmen zum Schutz von Einrichtungen und von Infrastruktur,

- 5. vorbereitende Maßnahmen der Bundeswehr für verbündete Streitkräfte im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung sowie

- 6. Unterstützungsleistungen für verbündete Streitkräfte im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung.

---

Zitiervorschlag: § 17 SGleiG 2024

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SGleiG%202024/17?asof=2024-01-25

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
