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Art 4 SGGÄndG 5 — Inkrafttreten

Fünftes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1)

(2) Im übrigen tritt das Gesetz am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.