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§ 1 SGB3EntgV 2020 — Pauschalierte Nettoentgelte

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 01.01.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 ergeben sich aus der dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügten Tabelle.