Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018 vom 19. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3989) außer Kraft.
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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018 vom 19. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3989) außer Kraft.