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§ 3 SGB3EntgV 2019 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018 vom 19. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3989) außer Kraft.