§ 146 SGB 9 2018 — Periodizität und Berichtszeitraum

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

Stand: 10.01.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Erhebungen erfolgen jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr.