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# Inhaltsübersicht SGB 8

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)  
Historische Fassung: Stand 01.01.2024 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

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Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
§ 1	Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
§ 2	Aufgaben der Jugendhilfe
§ 3	Freie und öffentliche Jugendhilfe
§ 4	Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
§ 4a	Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung
§ 5	Wunsch- und Wahlrecht
§ 6	Geltungsbereich
§ 7	Begriffsbestimmungen
§ 8	Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 8a	Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 8b	Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 9	Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
§ 9a	Ombudsstellen
§ 10	Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
§ 10a	Beratung
§ 10b	Verfahrenslotse
Zweites Kapitel
Leistungen der Jugendhilfe
Erster Abschnitt
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 11	Jugendarbeit
§ 12	Förderung der Jugendverbände
§ 13	Jugendsozialarbeit
§ 13a	Schulsozialarbeit
§ 14	Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 15	Landesrechtsvorbehalt
Zweiter Abschnitt
Förderung der Erziehung in der Familie
§ 16	Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
§ 17	Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
§ 18	Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
§ 19	Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 20	Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
§ 21	Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
Dritter Abschnitt
Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 22	Grundsätze der Förderung
§ 22a	Förderung in Tageseinrichtungen
§ 23	Förderung in Kindertagespflege
§ 24	Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 24a	Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
§ 25	Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
§ 26	Landesrechtsvorbehalt
Vierter Abschnitt
Hilfe zur Erziehung,
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche,
Hilfe für junge Volljährige
Erster Unterabschnitt
Hilfe zur Erziehung
§ 27	Hilfe zur Erziehung
§ 28	Erziehungsberatung
§ 29	Soziale Gruppenarbeit
§ 30	Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31	Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32	Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33	Vollzeitpflege
§ 34	Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35	Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Zweiter Unterabschnitt
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche
§ 35a	Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Dritter Unterabschnitt
Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe
zur Erziehung und die Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 36	Mitwirkung, Hilfeplan
§ 36a	Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
§ 36b	Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang
§ 37	Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 37a	Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
§ 37b	Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
§ 37c	Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 38	Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
§ 39	Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
§ 40	Krankenhilfe
Vierter Unterabschnitt
Hilfe für junge Volljährige
§ 41	Hilfe für junge Volljährige
§ 41a	Nachbetreuung
Drittes Kapitel
Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Erster Abschnitt
Vorläufige Maßnahmen
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 42	Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
§ 42a	Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
§ 42b	Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
§ 42c	Aufnahmequote
§ 42d	Übergangsregelung
§ 42e	Berichtspflicht
§ 42f	Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
Zweiter Abschnitt
Schutz von Kindern und Jugendlichen
in Familienpflege und in Einrichtungen
§ 43	Erlaubnis zur Kindertagespflege
§ 44	Erlaubnis zur Vollzeitpflege
§ 45	Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
§ 45a	Einrichtung
§ 46	Prüfung vor Ort und nach Aktenlage
§ 47	Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
§ 48	Tätigkeitsuntersagung
§ 48a	Sonstige betreute Wohnform
§ 49	Landesrechtsvorbehalt
Dritter Abschnitt
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
§ 50	Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
§ 51	Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
§ 52	Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Vierter Abschnitt
Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft
für Kinder und Jugendliche, Auskunft über
Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
§ 52a	Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
§ 53	Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht
§ 53a	Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
§ 54	Anerkennung als Vormundschaftsverein
§ 55	Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts
§ 56	Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt
§ 57	Mitteilungspflichten des Jugendamts
§ 58	Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Fünfter Abschnitt
Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
§ 59	Beurkundung
§ 60	Vollstreckbare Urkunden
Viertes Kapitel
Schutz von Sozialdaten
§ 61	Anwendungsbereich
§ 62	Datenerhebung
§ 63	Datenspeicherung
§ 64	Datenübermittlung und -nutzung
§ 65	Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
§ 66	(weggefallen)
§ 67	(weggefallen)
§ 68	Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
Fünftes Kapitel
Träger der Jugendhilfe,
Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Erster Abschnitt
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
§ 69	Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
§ 70	Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
§ 71	Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
§ 72	Mitarbeiter, Fortbildung
§ 72a	Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Zweiter Abschnitt
Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe,
ehrenamtliche Tätigkeit
§ 73	Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74	Förderung der freien Jugendhilfe
§ 74a	Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 75	Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
§ 76	Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
§ 77	Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
§ 78	Arbeitsgemeinschaften
Dritter Abschnitt
Vereinbarungen über Leistungsangebote,
Entgelte und Qualitätsentwicklung
§ 78a	Anwendungsbereich
§ 78b	Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
§ 78c	Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
§ 78d	Vereinbarungszeitraum
§ 78e	Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen
§ 78f	Rahmenverträge
§ 78g	Schiedsstelle
Vierter Abschnitt
Gesamtverantwortung,
Jugendhilfeplanung
§ 79	Gesamtverantwortung, Grundausstattung
§ 79a	Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
§ 80	Jugendhilfeplanung
§ 81	Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
Sechstes Kapitel
Zentrale Aufgaben
§ 82	Aufgaben der Länder
§ 83	Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung
§ 84	Jugendbericht
Siebtes Kapitel
Zuständigkeit, Kostenerstattung
Erster Abschnitt
Sachliche Zuständigkeit
§ 85	Sachliche Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt
Örtliche Zuständigkeit
Erster Unterabschnitt
Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
§ 86	Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
§ 86a	Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
§ 86b	Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 86c	Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
§ 86d	Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
Zweiter Unterabschnitt
Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
§ 87	Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 87a	Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
§ 87b	Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
§ 87c	Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58
§ 87d	Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
§ 87e	Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
Dritter Unterabschnitt
Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
§ 88	Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
Vierter Unterabschnitt
Örtliche Zuständigkeit
für vorläufige Maßnahmen,
Leistungen und die Amtsvormundschaft für
unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
§ 88a	Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
Dritter Abschnitt
Kostenerstattung
§ 89	Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
§ 89a	Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
§ 89b	Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 89c	Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
§ 89d	Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
§ 89e	Schutz der Einrichtungsorte
§ 89f	Umfang der Kostenerstattung
§ 89g	Landesrechtsvorbehalt
§ 89h	Übergangsvorschrift
Achtes Kapitel
Kostenbeteiligung
Erster Abschnitt
Pauschalierte Kostenbeteiligung
§ 90	Pauschalierte Kostenbeteiligung
Zweiter Abschnitt
Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre
Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
§ 91	Anwendungsbereich
§ 92	Ausgestaltung der Heranziehung
§ 93	Berechnung des Einkommens
§ 94	Umfang der Heranziehung
Dritter Abschnitt
Überleitung von Ansprüchen
§ 95	Überleitung von Ansprüchen
§ 96	(weggefallen)
Vierter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften
§ 97	Feststellung der Sozialleistungen
§ 97a	Pflicht zur Auskunft
§ 97b	(weggefallen)
§ 97c	Erhebung von Gebühren und Auslagen
Neuntes Kapitel
Kinder- und Jugendhilfestatistik
§ 98	Zweck und Umfang der Erhebung
§ 99	Erhebungsmerkmale
§ 100	Hilfsmerkmale
§ 101	Periodizität und Berichtszeitraum
§ 102	Auskunftspflicht
§ 103	Übermittlung
Zehntes Kapitel
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 104	Bußgeldvorschriften
§ 105	Strafvorschriften
Elftes Kapitel
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 106	Einschränkung eines Grundrechts
§ 107	Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
§ 108	Übergangsregelung
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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht SGB 8

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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