Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie
1.
das 65. Lebensjahr vollendet und
2.
die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt
haben.
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Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie
haben.