Die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
1.
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und
2.
Altersrente für Frauen.
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Die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf