Als Bedarf werden bei Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches im ersten Jahr 67 Euro monatlich und danach 80 Euro monatlich zugrunde gelegt.
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Als Bedarf werden bei Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches im ersten Jahr 67 Euro monatlich und danach 80 Euro monatlich zugrunde gelegt.