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§ 115 SGB 3 — Leistungen

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die allgemeinen Leistungen umfassen

1.
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
2.
Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und der Assistierten Ausbildung,
3.
Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung,
4.
Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.