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Art 7 SGÄndG 13 — Schlußvorschrift

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 3 am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1980 in Kraft.