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§ 16 SFPMG (Brandenburg) — Beratungsgremien

Gesetz über die Errichtung der Stiftung „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Stiftungsrat und der Vorstand können sich in allen wichtigen Fragen von einem wissenschaftlichen Beirat beraten lassen. Der Stiftungsrat kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen und zu seiner sonstigen Beratung Arbeitsgruppen einsetzen. Das Nähere regelt die Stiftungssatzung.

Einzelnorm