(1) Das Land Brandenburg errichtet unter dem Namen Stiftung „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“ eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts.
(2) Sitz der Stiftung ist Cottbus/Chóśebuz.
Einzelnorm
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(1) Das Land Brandenburg errichtet unter dem Namen Stiftung „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“ eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts.
(2) Sitz der Stiftung ist Cottbus/Chóśebuz.
Einzelnorm