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§ 1 SFPMG (Brandenburg) — Errichtung

Gesetz über die Errichtung der Stiftung „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Land Brandenburg errichtet unter dem Namen Stiftung „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“ eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts.

(2) Sitz der Stiftung ist Cottbus/Chóśebuz.

Einzelnorm