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§ 12 SEDDiktStiftG — Dienstsiegel

Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.