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# Inhaltsübersicht SCEBG

SCE-Beteiligungsgesetz  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 30.05.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

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Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1	Zielsetzung des Gesetzes
§ 2	Begriffsbestimmungen
§ 3	Geltungsbereich
Teil 2
Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, die durch mindestens zwei juristische Personen oder durch Umwandlung gegründet wird
Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 4	Information der Leitungen
§ 5	Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 6	Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 7	Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums
Kapitel 2
Wahlgremium
§ 8	Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl
§ 9	Einberufung des Wahlgremiums
§ 10	Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
Kapitel 3
Verhandlungsverfahren
§ 11	Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 12	Sitzungen, Geschäftsordnung
§ 13	Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen
§ 14	Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen
§ 15	Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium
§ 16	Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen
§ 17	Niederschrift
§ 18	Wiederaufnahme der Verhandlungen
§ 19	Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 20	Dauer der Verhandlungen
Kapitel 4
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung
§ 21	Inhalt der Vereinbarung
Kapitel 5
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes
Abschnitt 1
SCE-Betriebsrat kraft Gesetzes
Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung
§ 22	Voraussetzung
§ 23	Errichtung des SCE-Betriebsrats
§ 24	Sitzungen und Beschlüsse
§ 25	Prüfung der Zusammensetzung des SCE-Betriebsrats
§ 26	Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen
Unterabschnitt 2
Aufgaben
§ 27	Zuständigkeiten des SCE-Betriebsrats
§ 28	Jährliche Unterrichtung und Anhörung
§ 29	Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände
§ 30	Information durch den SCE-Betriebsrat
Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten
§ 31	Fortbildung
§ 32	Sachverständige
§ 33	Kosten und Sachaufwand
Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes
§ 34	Besondere Voraussetzungen
§ 35	Umfang der Mitbestimmung
§ 36	Sitzverteilung und Bestellung
§ 37	Abberufung und Anfechtung
§ 38	Rechtsstellung; Innere Ordnung
Abschnitt 3
Tendenzschutz
§ 39	Tendenzunternehmen
Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, an deren Gründung natürliche Personen beteiligt sind
§ 40	Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch mindestens zwei juristische Personen zusammen mit natürlichen Personen
§ 41	Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch ausschließlich natürliche Personen oder durch nur eine juristische Person zusammen mit natürlichen Personen
Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen
§ 42	Vertrauensvolle Zusammenarbeit
§ 43	Geheimhaltung; Vertraulichkeit
§ 44	Schutz der Arbeitnehmervertreter
§ 45	Missbrauchsverbot
§ 46	Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung
§ 47	Strafvorschriften
§ 48	Bußgeldvorschriften
§ 49	Geltung nationalen Rechts
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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht SCEBG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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