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§ 41 SBGWV 2017 — Briefwahl

Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wahl der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse findet als Briefwahl statt.