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§ 3 SAbfGebO (Brandenburg) — Gebührenerhöhung

Sonderabfallgebührenordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gebühr nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis erhöht sich um die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese bei der zentralen Einrichtung anfällt.