Samstag, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich dienstfrei. Aus dienstlichen Gründen kann an diesen Tagen, an Sonntagen und an gesetzlich anerkannten Feiertagen Dienst befohlen oder angeordnet werden.
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Samstag, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich dienstfrei. Aus dienstlichen Gründen kann an diesen Tagen, an Sonntagen und an gesetzlich anerkannten Feiertagen Dienst befohlen oder angeordnet werden.