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§ 3 SARSCoV2KraftStV — Inkrafttreten

SARSCoV2-Kraftfahrzeugsteuer-Verordnung

Historische Fassung: Stand 03.05.2020 bis 01.01.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 13. März 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.