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§ 9 SARSCoV2AMVV — Außerkrafttreten

SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Historische Fassung: Stand 25.06.2023 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. Die §§ 1 bis 4, 5 und 6 treten mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.