Dachflächen und Stellplatzflächen sind unter Berücksichtigung der Nutzung so zu planen und zu gestalten, dass diese sich für eine Solarnutzung so weit wie möglich eignen.
Teil 2
Regelungen für Gebäude nach § 42a der Landesbauordnung 2018
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Dachflächen und Stellplatzflächen sind unter Berücksichtigung der Nutzung so zu planen und zu gestalten, dass diese sich für eine Solarnutzung so weit wie möglich eignen.
Teil 2
Regelungen für Gebäude nach § 42a der Landesbauordnung 2018