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§ 3 SAN-VO NRW (Nordrhein-Westfalen) — Optimierungsgebot

Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dachflächen und Stellplatzflächen sind unter Berücksichtigung der Nutzung so zu planen und zu gestalten, dass diese sich für eine Solarnutzung so weit wie möglich eignen.

Teil 2

Regelungen für Gebäude nach § 42a der Landesbauordnung 2018