Die Landkreise, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Zusammenschlüsse für kommunale Datenverarbeitung im Freistaat Sachsen wirken bei der Informationstechnik nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Ausführungsbestimmungen zusammen.
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Die Landkreise, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Zusammenschlüsse für kommunale Datenverarbeitung im Freistaat Sachsen wirken bei der Informationstechnik nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Ausführungsbestimmungen zusammen.