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§ 5 SAFleischWiG — Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot

Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.

(2) Die Aufrechnung gegenüber dem unpfändbaren Teil des Arbeitsentgelts ist unzulässig.