nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 Sächsisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz (Sachsen) — Sofortvollzug

Sächsisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte zum Vollzug dieses Gesetzes haben keine aufschiebende Wirkung.