nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 35 Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz–– SächsAHaftVollzG (Sachsen) — Wirkung der Klage

Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Klage gegen Verwaltungsakte nach diesem Gesetz hat keine aufschiebende Wirkung.