nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 16 Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz–– SächsAHaftVollzG (Sachsen) — Mediennutzung

Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Untergebrachten dürfen auf eigene Kosten Zeitungen, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse in angemessenem Umfang durch Vermittlung der Einrichtung beziehen. Ausgeschlossen sind Zeitungen, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse, deren Verbreitung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist.

(2) Der Zugang zum Rundfunk ist zu ermöglichen. Der Zugang zum Rundfunk kann vorübergehend ausgesetzt oder einzelnen Untergebrachten untersagt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung unerlässlich ist. Die Nutzung eigener Hörfunk- und Fernsehgeräte wird zugelassen, soweit die Rundfunkversorgung nicht durch die Einrichtung erfolgt und Gründe der Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung der Zulassung nicht entgegenstehen. Die Nutzung von eigenen Computern der Untergebrachten kann zugelassen werden.

(3) Untergebrachte dürfen Computer der Einrichtung in dem angebotenen Umfang für den Internetzugang nutzen. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung kann die Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt oder entzogen werden.

---

Zitiervorschlag: § 16 Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz–– SächsAHaftVollzG (Sachsen)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Freistaats Sachsen, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.) verkündete Fassung. Stand: 26.08.2026.

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsisches%20Abschiebungshaftvollzugsgesetz%E2%80%93%E2%80%93%20S%C3%A4chsAHaftVollzG/16

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Verbindlich ist die amtliche Fassung.
