(1) Es sind Angebote für die Freizeitgestaltung der Untergebrachten vorzuhalten, für minderjährige Untergebrachte müssen diese Angebote altersgerecht sein.
(2) Den Untergebrachten soll auch die sportliche Betätigung ermöglicht werden.
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(1) Es sind Angebote für die Freizeitgestaltung der Untergebrachten vorzuhalten, für minderjährige Untergebrachte müssen diese Angebote altersgerecht sein.
(2) Den Untergebrachten soll auch die sportliche Betätigung ermöglicht werden.