Die Bewerber werden mit ihrer Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf im mittleren Dienst zum Regierungsassistentenanwärter und im gehobenen Dienst zum Regierungsinspektorenanwärter ernannt.
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Die Bewerber werden mit ihrer Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf im mittleren Dienst zum Regierungsassistentenanwärter und im gehobenen Dienst zum Regierungsinspektorenanwärter ernannt.