(1) Die Angabe „Classic“ darf nur für die Rebsorten Blauer Spätburgunder, Ruländer, Traminer, Weißer Burgunder und Weißer Riesling verwendet werden.
(2) Die Verwendung synonymer Bezeichnungen ist zulässig.
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(1) Die Angabe „Classic“ darf nur für die Rebsorten Blauer Spätburgunder, Ruländer, Traminer, Weißer Burgunder und Weißer Riesling verwendet werden.
(2) Die Verwendung synonymer Bezeichnungen ist zulässig.