Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Direktstimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerberin oder Direktbewerber) und eine Listenstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.
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Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Direktstimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerberin oder Direktbewerber) und eine Listenstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.