Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand fest, wie viele Stimmen im Wahlbezirk auf die einzelnen Kreiswahlvorschläge (Direktkandidatinnen und Direktkandidaten) und Landeslisten abgegeben worden sind.
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Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand fest, wie viele Stimmen im Wahlbezirk auf die einzelnen Kreiswahlvorschläge (Direktkandidatinnen und Direktkandidaten) und Landeslisten abgegeben worden sind.