Zuständige Behörde für die Überwachung der Pflichten nach Teil 3 des Wärmeplanungsgesetzes ist das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz.
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Zuständige Behörde für die Überwachung der Pflichten nach Teil 3 des Wärmeplanungsgesetzes ist das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz.