Verwaltungsvorschriften, deren Titel nicht bis zum Stichtag durch eine Verwaltungsvorschrift nach § 3 bekannt gemacht worden sind, treten mit Ablauf des Stichtages außer Kraft.
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Verwaltungsvorschriften, deren Titel nicht bis zum Stichtag durch eine Verwaltungsvorschrift nach § 3 bekannt gemacht worden sind, treten mit Ablauf des Stichtages außer Kraft.