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# § 13 SächsVwOrgG (Sachsen) — Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz sind unmittelbar nachgeordnet

1. das Sächsische Oberbergamt,

2. die Digitalagentur Sachsen (DiAS) als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und

3. das Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS) als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

(2) Das Sächsische Oberbergamt nimmt insbesondere die Aufgabe des Vollzugs des Bergrechts wahr. Die Digitalagentur Sachsen (DiAS) nimmt insbesondere die Aufgaben zur effizienten Gestaltung des Prozesses des digitalen Wandels wahr. Das Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS) nimmt Aufgaben der Fachkräftesicherung und Gestaltung guter Arbeitsbedingungen wahr.

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Zitiervorschlag: § 13 SächsVwOrgG (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVwOrgG/13

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