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# § 6 SächsVermKatGDVO (Sachsen) — Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster

Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zu den Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster gehören

1. die Liegenschaftskarte, der Flurstücksnachweis, der Flurstücks- und Eigentumsnachweis, der Grundstücksnachweis und der Bestandsnachweis,

2. die Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile nach § 14 des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150, 3176), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1794) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, sowie

3. Darstellungen aus den Liegenschaftskatasterakten.

(2) In der Liegenschaftskarte werden, in der Regel im Maßstab 1 : 1 000,

1. die Flurstücke mit ihrer Flurstücksnummer, ihren Grenzen, Abmarkungen und Lagebezeichnungen,

2. die Nutzungen und Gebäude,

3. die Grenzen von Gemarkungen und Gebietskörperschaften sowie

4. der Umfang der von öffentlich-rechtlichen Festlegungen und Verfahren sowie amtlichen Feststellungen betroffenen Gebiete

bildlich dargestellt.

(3) Im Flurstücksnachweis werden die Flurstücke mit

1. ihren Ordnungsmerkmalen, Lagebezeichnungen und Flächengrößen,

2. den Nutzungen,

3. ihrer kommunalen Gebietszugehörigkeit,

4. den Angaben zu Buchungsart, Grundbuchamt, Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer und der laufenden Nummer des Grundstücks im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts sowie

5. den Hinweisen auf öffentlich-rechtliche Festlegungen und Verfahren sowie auf amtliche Feststellungen

beschrieben. Flurstücks- und Eigentumsnachweis, Grundstücksnachweis sowie Bestandsnachweis enthalten darüber hinaus die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens.

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Zitiervorschlag: § 6 SächsVermKatGDVO (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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