Die Staatsprüfung besteht aus den Prüfungsteilen praktischer Fall, schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung. Die Prüfungsfächer und der Prüfungsstoff ergeben sich aus Anlage 5.
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Die Staatsprüfung besteht aus den Prüfungsteilen praktischer Fall, schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung. Die Prüfungsfächer und der Prüfungsstoff ergeben sich aus Anlage 5.