nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 SächsVerfGHAufwEntschVO (Sachsen) — Entschädigung

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaat Sachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes beträgt für den Präsidenten 1 789,52 EUR, für den Vizepräsidenten 1 406,05 EUR und für die weiteren Mitglieder 1 022,58 EUR.

(2) Die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 022,58 EUR für jeden Kalendermonat, in dem sie tätig geworden sind.