Die im Außendienst beschäftigten Gerichtsvollzieher erhalten als Vergütung 15 Prozent der durch sie für die Erledigung der Aufträge vereinnahmten Gebühren.
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Die im Außendienst beschäftigten Gerichtsvollzieher erhalten als Vergütung 15 Prozent der durch sie für die Erledigung der Aufträge vereinnahmten Gebühren.