(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2001 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung ( SächsVFAVO ) vom 7. Dezember 1999 (SächsGVBl. 2000 S. 5) außer Kraft.
Dresden, den 26. November 2001
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht