Aus Anlass des 25-, 40- und 50-jährigen Dienstjubiläums erhält die Beamtin oder der Beamte unter Belassung der Besoldung einen Urlaubstag.
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Aus Anlass des 25-, 40- und 50-jährigen Dienstjubiläums erhält die Beamtin oder der Beamte unter Belassung der Besoldung einen Urlaubstag.