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§ 5 SächsStrVRG (Sachsen) — Verkehrsbehörde für Bundesautobahnen

Sächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erfüllt im Bereich der Bundesautobahnen alle Aufgaben, die die Straßenverkehrs-Ordnung den Straßenverkehrsbehörden und den höheren Verwaltungsbehörden zuweist. Es erteilt insoweit auch Ausnahmen von allen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, nicht jedoch solche nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Straßenverkehrs-Ordnung im Rahmen der Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung .