Die amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sind zuständig für die Prüfung von Bewerbern um eine Mofa-Prüfbescheinigung (§ 5 Absatz 1 Satz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung ).
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Die amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sind zuständig für die Prüfung von Bewerbern um eine Mofa-Prüfbescheinigung (§ 5 Absatz 1 Satz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung ).